Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Hier findest du alle Antworten rund um Miete, Vermietung, Versicherung und Bezahlung.
Nein, nicht automatisch. Bei einer gelegentlichen privaten Vermietung kann der bestehende Versicherungsschutz ausreichend sein.
Entscheidend sind jedoch die Bedingungen deines konkreten Versicherungsvertrags. Prüfe deshalb vor der ersten Vermietung, ob die entgeltliche Vermietung an Dritte mitversichert bzw. zulässig ist.
Wenn du unsicher bist, frag deinen Versicherer ausdrücklich nach „gelegentlicher entgeltlicher Vermietung des Anhängers an Dritte“.
Nein. Für das Einstellen deines Anhängers verlangen wir derzeit keinen besonderen Versicherungsnachweis oder Dokumentenupload.
Bevor dein Anhänger zur Vermietung freigeschaltet wird, bestätigst du jedoch per Selbsterklärung, dass du deinen Versicherungsschutz für die Vermietung eigenverantwortlich geprüft hast.
Nein.
anhaenger-einfach-leihen.de bietet derzeit keinen eigenen Versicherungsschutz für die Vermietung an. Der Vermieter ist dafür verantwortlich, dass für seinen Anhänger ein für die jeweilige Nutzung ausreichender Versicherungsschutz besteht.
Das hängt von deinem Versicherungsvertrag ab.
Bei einer gelegentlichen privaten Vermietung kann eine bestehende Anhängerversicherung ausreichend sein. Manche Versicherungsbedingungen unterscheiden jedoch zwischen rein privater Eigennutzung und entgeltlicher Vermietung.
Prüfe deshalb deine Versicherungsbedingungen oder frag deinen Versicherer.
Am einfachsten fragst du:
„Darf ich meinen privat versicherten Anhänger gelegentlich gegen Entgelt an andere Privatpersonen vermieten und besteht während dieser Vermietung der vereinbarte Versicherungsschutz weiter?“
Damit kann dein Versicherer deinen konkreten Tarif schnell und eindeutig prüfen.
Guten Tag, ich möchte meinen privat genutzten und bei Ihnen versicherten Anhänger gelegentlich an andere Privatpersonen vermieten. Es handelt sich nicht um einen klassischen gewerblichen Anhängerverleih mit eigener Fahrzeugflotte. Bitte bestätigen Sie mir, ob mein bestehender Versicherungsvertrag auch eine gelegentliche entgeltliche Vermietung an wechselnde Dritte zulässt und ob hierfür eine Anpassung des Vertrags erforderlich ist. Vielen Dank.
Schäden sollten bei Übergabe und Rückgabe stets sorgfältig im digitalen Übergabeprotokoll dokumentiert werden.
Welche Versicherung einen Schaden übernimmt und wer letztlich dafür haftet, hängt von der Art des Schadens, dem bestehenden Versicherungsschutz und den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter ab.
Deshalb dokumentieren Mieter und Vermieter den Zustand des Anhängers bei Abholung und Rückgabe lückenlos über das mobile Übergabeprotokoll.
Eine Haftpflichtversicherung schützt in erster Linie vor Ansprüchen Dritter. Schäden am eigenen Anhänger sind dadurch nicht automatisch abgedeckt.
Ob Schäden am Anhänger selbst versichert sind, hängt insbesondere davon ab, ob entsprechender Kaskoschutz besteht und ob dieser auch während einer Vermietung gilt.
Wenn aus einer gelegentlichen privaten Vermietung eine regelmäßige bzw. gewerbsmäßige Vermiettätigkeit wird, können zusätzliche rechtliche, zulassungsrechtliche, steuerliche und versicherungsrechtliche Anforderungen entstehen.
Dafür gibt es keine starre Anzahl von Vermietungen pro Jahr. Vermieter, die Anhänger planmäßig und dauerhaft zur Gewinnerzielung vermieten, sollten ihre konkrete Situation steuerlich und versicherungsrechtlich prüfen lassen.
Versicherungsverträge unterscheiden sich je nach Versicherer und Tarif. Deshalb kann anhaenger-einfach-leihen.de nicht pauschal beurteilen, ob dein persönlicher Vertrag eine Vermietung abdeckt.
Die Prüfung beim eigenen Versicherer ist deshalb der sicherste und transparenteste Weg.
Wir prüfen Möglichkeiten, den Versicherungsschutz für Vermietungen künftig noch einfacher zu gestalten.
Derzeit vermittelt oder verkauft anhaenger-einfach-leihen.de jedoch keine Versicherungen.
Vermieter müssen vor der Freigabe ihres Anhängers bestätigen, dass sie ihren Versicherungsschutz für die angebotene Vermietung geprüft haben.
anhaenger-einfach-leihen.de prüft oder vermittelt den individuellen Versicherungsschutz derzeit jedoch nicht selbst.
• Klasse B: Alle Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse (zGM). Oder schwerere Anhänger, sofern das Gespann aus Zugfahrzeug und Anhänger insgesamt 3.500 kg zGM nicht übersteigt.
• B96: Für Gespanne zwischen 3.500 kg und 4.250 kg zGM.
• Klasse BE: Für Zugfahrzeuge bis 3.500 kg mit Anhängern bis 3.500 kg (max. 7.000 kg Gespanngewicht).
Die Kaution wird nicht von deinem Konto abgebucht, sondern bei Buchung lediglich als gebührenfreier Kautions-Hold (Vorautorisierung) auf deiner Kredit- oder Debitkarte reserviert. 48 Stunden nach mängelfreier Rückgabe wird der Betrag automatisch wieder freigegeben.